Bauschäden / Baumängel
Haben Sie mangelhafte Bauausführungen erhalten oder Risse in der Fassade, ein feuchtes Mauerwerk, eine zu hohe Heizkostenrechnung, Schimmelpilzbefall, Zugerscheinungen oder andere, auch nicht sichtbare Schäden oder Mängel? Das alles sind ärgerliche und teilweise existenziell belastende Zustände, die durch einen Bausachverständigen überprüft werden sollten. Die Firma bo-bautec hilft hier schnell und kompetent! Mittels modernster Messtechnik und jahrelanger Erfahrung ermittle und orte ich den Schaden oder Mangel genau. Durch die Beweissicherung und Schadensdiagnostik können nach der Bestandsaufnahme entsprechende Vorgehensweisen erarbeitet werden, um den Schaden oder Mangel schnellstmöglich beheben zu können. Hierbei stellt sich oft die Frage der Schuldhaftigkeit. Diese lässt sich oft zweifelsfrei klären, so dass auch nur der Verursacher für die Beseitigung herangezogen werden kann.
Immobilienkauf
Überlassen Sie bei Kauf oder Anmietung einer Immobilie besser nichts dem Zufall. Zu hoch sind hier die Investitionskosten, um im Nachhinein festzustellen, dass das gekaufte oder angemietete Objekt nicht den Erwartungen entspricht oder gar überteuert erworben wurde. Durch die Begleitung bei der Besichtigung und dem Einsatz von Messtechnik werden Schwachstellen oder verdeckte Mängel am Objekt rechtzeitig erkannt. Häufig werden vor dem Besichtigungstermin in der Immobilie Feuchtigkeitsschäden, Risse und andere Schäden überdeckt, verkleidet oder überstrichen. Diese sorgen teilweise Jahre später noch für böse Überraschungen und können kostspielige Instandsetzungsarbeiten bis hin zum Totalverlust einzelner Bauteile zur Folge haben. Ein anschließend kaum vermeidbarer Rechtsstreit ist oft langwierig und zehrt an den Nerven. Darüber hinaus muss hierbei mit hohen Kosten und Auslagen gerechnet werden. Vertrauen Sie hier auf die Kompetenz und Erfahrung von bo-bautec!
Beweissicherung
Dieses Verfahren dient zur Feststellung eines baulichen Zustandes zum Zeitpunkt der Beweissicherung. Es wird z. B. für den Nachweis einer mangelhaft ausgeführten Leistung angewendet. Sollte dieser Mangel einen Folgeschaden verursacht haben, der zum momentanen Zeitpunkt noch nicht sichtbar ist, ist die Klärung der Schuldhaftigkeit auch nach Beheben des eigentlichen Mangels und dem Sichtbarwerden des Schadens eindeutig möglich. Bei geplanten Arbeiten an [Nachbar-] Gebäuden, die nur mit Erschütterungen oder anderen Belastungen durchgeführt werden können [z. B. Unterfangungen, Verdichtungen], werden vor Beginn der Arbeiten die angrenzenden Gebäude auf mögliche Schäden [Risse, Setzungen, Verformungen] und Auffälligkeiten hin untersucht. Somit lässt sich im Nachhinein zweifelsfrei feststellen, ob der Schaden durch die Bauarbeiten entstanden ist oder aber schon vorher vorhanden war.
Schimmelpilzbefall
Rund ein Drittel aller Gebäude machen während ihrer Nutzungszeit Bekanntschaft mit Schimmelpilzen. Der Schimmelpilzbefall ist keineswegs nur ein Problem von düsteren, muffigen und alten Gebäuden, deren Nutzer schon seit Wochen nicht mehr richtig gelüftet haben. Auch gibt es laut Studien keinen Zusammenhang zwischen einem Schimmelpilzbefall und der Sauberkeit im Haushalt der betroffenen Wohnungen oder Gebäuden. Darüber hinaus ist Schimmelpilz nicht ein Problem von sozial schwächeren Gesellschaftsschichten, wie oft behauptet wird. Schimmelpilzbefall in Gebäuden kann jeden treffen und ist keinesfalls ein Grund für Scham, sondern eine Aufforderung zu handeln! Schimmelpilze können hochgradig gesundheitsgefährdend sein und sind somit dauerhaft zu beseitigen. Dies kann nur durch eine fachmännische Ursachenforschung erfolgen.
Die Gründe für einen Befall sind so unterschiedlich wie der Schimmelpilz selbst. Baumängel, eine geplatzte Wasserleitung, undichte Abwasserrohre oder unzureichende Lüftung der Räume sind nur einige wenige Möglichkeiten. Auf jeden Fall sollte ein Schimmelpilzbefall von einem Bausachverständigen begutachtet und ggf. untersucht werden. Anschließend kann festgelegt werden, ob der Schimmelpilz mit handelsüblichen Reinigern entfernt werden kann oder aber ob eine Fachfirma mit der Entfernung beauftragt werden sollte.
Immer wieder hört man von Schimmelpilzbefall im Neubau und nach Sanierungen. Die geänderte, dichtere Bauweise im Neubau und bei Sanierungen haben einen geringeren Luftwechsel im Gebäude zur Folge. Dies ist jedoch, entgegen vieler Meinungen, oft nicht der eigentliche Grund für den Schimmelpilzbefall. Vielmehr erfordert die heutige Bauweise ein Umdenken des Nutzers und eine Veränderung seines Lüftungsverhaltens.
Kommt es in Mietobjekten zu Schimmelpilzbefall, ist der Ärger meist vorprogrammiert. Der Mieter schiebt die Schuld auf den schlechten Gebäudezustand und droht mit Mietkürzungen, der Vermieter hingegen wirft dem Bewohner ein mangelhaftes Heiz- und Lüftungsverhalten vor. Um in dieser, in der Praxis oft aussichtslosen Situation, den wahren Grund für die Schimmelpilzbildung zu finden, ist eine Überprüfung der Bausubstanz sowie die Ermittlung des Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner nötig. Nur dann kann abschließend die Schuldfrage geklärt und Wege zur künftigen Vermeidung von Schimmelpilzbefall aufgezeigt werden. Die Firma bo-bautec unterstützt Sie hier professionell und hilft anschließend auch bei der Vermittlung zwischen Mieter und Vermieter.